Sunday, November 28, 2010

Urheberrecht und Remakes?

Im Rahmen der Berichterstattung darüber dass die Gema Lizenzgebühren für abgedruckte Liedtexte von Martinsumzügen fordert schreibt "Der Westen" in einem weiteren Artikel unter
http://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/Gema-will-an-Martinsliedern-verdienen-id3927978.html folgendes:

Grundsätzlich gilt, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten erlischt. Womit Kopien der traditionellen, volkstümlichen Martinsliedern wie „Sankt Martin“ eigentlich kostenfrei wären.

Eigentlich. Denn Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, gibt zu: „Von Sankt Martin gibt es sieben neue Bearbeitungen von Künstlern jüngeren Datums.“ Für die dann also wieder Gebühren fällig werden.

Ich dachte spontan: Kein Wunder dass man sich heute vor Remakes und Cover-versionen kaum retten kann... Ich frage mich wie das eigentlich mit Weihnachtliedern ist. Die werden ja pausenlos von irgendwelchen Kūnstlern nachgesungen. Erlischt da die Gebührenpflicht dann nie? Oder gilt das nicht, sondern nur wenn mann etwas entsprechend neu als eigene Version rausbringt?
Jedenfalls schon ne tolle Sache für die Gema: solange ein Song nur mindestens alle 70 Jahre neu aufgelegt wird fliessen die Lizenzgebühren weiter...

Das ganze Urheberrechtssystem ist krank und nicht mehr zeitgemäß. Die Gema und co. In der derzeitigen Form sind eine Geisel der Menschheit, der Künstler und der Kunden und gehören abgeschafft.

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