Thursday, October 20, 2011

Wie Heise heute unter http://heise.de/-1363918 berichtet, unterhalten sich die Innenminister zum Bundestrojaner.

Was mir beim Lesen des Artikels aufgefallen ist: Die Innenminister scheinen sich nur/primär darüber zu unterhalten, wie man sicherstellen kann dass die eingesetzten Trojaner sich gesetzeskonform verhalten.

Jetzt will ich gar nicht darauf eingehen ob dies überhaupt möglich ist oder wie viel Sinn es macht, Trojaner von Experten sichten zu lassen. Was mich viel mehr wundert ist dass es nur um dieses Thema zu gehen scheint, aber der aktuelle Skandal basiert nicht rein darauf, dass der Trojaner mehr konnte als per Gesetz erlaubt und vorgesehen. Ein Punkt ist doch, dass das Bundesverfassungsgericht den Einsatz von Trojanern nur in äußersten Ausnahmefällen, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen" erlaubt.

Nach dem was bisher an die Öffentlichkeit gelangte wurden jedoch die Trojaner bei Ermittlungen wie "der mögliche Schmuggel von Arzneimitteln" eingesetzt. Ich bin kein Jurist aber ich glaube nicht, dass dies den Tatbestand von "Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" erfüllt.

Naja, überraschen sollte mich das ja nicht. Ist ja auch eine Treffen der Innenminister. Da kann ich nicht davon ausgehen dass an oberster Stelle die Verhältnismäßigkeit und Verfassungskonformität der Maßnahmen stehen.