Friday, February 19, 2010

ELENA ab jetzt, Auskunftsrecht dann in 2 Jahren

Folgender Satz steht auf meiner aktuellen Einkommensbescheinigung:

"Ihre Daten wurden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben an die ELENA-Speicherstelle übermittelt.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.das-elena-verfahren.de. Sie haben das Recht, von der ELENA-Speicherstelle Auskunft über gespeicherte Daten zu verlangen."

Schön, dass ich das Recht habe. Und davon Gebrauch machen würde ich auch erstmal gerne. Wenn sich mir schon die Vorteile des neuen ELENA-Systems nicht erschliessen dann will ich mich doch zumindest von der Transparenz des Verfahrens überzeugen. Dann lese ich jedoch auf der offiziellen Webseite:

"Im ELENA-Verfahren besteht ab 2010 für den Teilnehmer ein Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Eine Auskunft ist vor 2012 aber nicht realisierbar, da der Abruf durch die abrufenden Stellen erst ab 2012 möglich ist."

Super Aktion! Ich habe also Anspruch, kann davon aber keine Gebrauch machen? Wie soll das denn funktionieren? Klingt als lief das Ganze mal wieder so schnell schnell. Hauptsache erst mal Daten zentral sammeln. Datenschutz und Transparenz haben wir auch... irgendwie... irgendwann, erstmal nicht so wichtig.

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