Nun beginnen die Vorverhandlungen zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht. In diesem Zusammenhang berichtet Heise, dass die Beschwerdeführerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger der Verhandlung fern bleiben will:
"Die FDP-Politikerin sieht sich mit dem Wechsel aus der Opposition auf die Regierungsbank in der paradoxen Situation, gegen das Gesetz zu sein und es zugleich doch qua ihres Amtes verteidigen zu müssen."So ganz habe ich nicht verstanden, warum das sein muss. War Sie denn schon in der Regierung als das Gesetz verabschiedet wurde? Darf Sie nun da Sie Ministerin in der Regierung ist nicht mehr der gleichen Meinung sein bzw. diese nach aussen vertreten?
Ich finde es sollte gerade Ihr als Beschwerdeführerin ernst genug sein, trotzdem anwesend zu sein. Die Symbolwirkung sollte man nicht vergessen. Man stelle sich vor die Bundesjustizministerin ist bei der Anhörung zu einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz anwesend, dass sie als Ministerin eigentlich vertreten müsste!
Was soll daran falsch sein? ehrlicher wäre es auf jeden Fall. An Rückrat fehlt es Frau Leutheusser-Schnarrenberger sicherlich nicht. Die CDU kannte doch ihre Haltung zu solchen Themen. Haben die gehofft wenn Sie erst mal den Ministerposten inne hat wird Sie eher "eingenordet"? Im Moment sieht es wohl so aus.
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